Sehr geehrte Damen und Herren, Buchungsnummer:29 OGE 16645256 DLM 1
Am 21.07.2014 sollten ich und meine Freundin nach Dalaman fliegen um 06.30 Uhr, dass war uns leider nicht möglich, da der Check In meinte, dass man mit einem österreichischen Personalausweiß nicht fliegen könnte, dann sind wir zu der Fluggesellschaft Xöger gegangen und die meinten, dass es durchaus möglich ist in die Türkei zu fliegen, trotz alledem hat uns der Check In nicht einchecken lassen.
Daraufhin hat man uns an die BundesPolizei am Flughafen München verwiesen, die uns ausdrücklich schilderte, dass der Flug nach Dalaman möglich ist mit einem österreichischen Personalausweiß.
Da dies dann leider schon zu spät war, war dieser Flieger schon abgehoben, die Fluggesellschaft Xöger hat uns dann trotzalledem keinen späteren Flug angeboten, so mussten wir nach Hause fahren.
So eine Unverschämtheit ist mir in den letzten 20 Jahren nicht untergekommen, diese Fluggesellschaft ist aufkeinen Fall weiterzuempfehlen.
Ich habe diese Sache durch unsere Rechtsschutzversicherung prüfen lassen und die gibt uns Recht, dass Geld das wir bezahlt haben zurück zu bekommen.
Sollte das nicht innerhalb 14 Tagen geschehen, werden wir eine Klage einreichen.
Mit freundlichen Grüßen Ahmet Cihan - Sina Bukhart
Meine Forderung an Öger Tours:
Erstattung von mindestens 80%
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 8
"österreichische Staatsbürger können nicht mit dem Personalausweis in die Türkei einreisen. "
http://www.bmeia.gv.at/aussenministerium/buergerservice/reiseinformation/a-z-laender/tuerkei-de.html
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich meine auch österreichischen Pass mit. blauer Mavikarte Blaue Karte weil ich türkischer Staatsbürger wie auch Österreicher bin. und die Bundespolizei meinte ausdrücklich das es möglich sei!
Danke
Hir ist meine Handy Nummer bitte anrufen 00436767941085
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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Beschwerde ist noch nicht gelöst
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Beschwerde ist noch nicht gelöst
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Beschwerde ist noch nicht gelöst