Guten Tag,
seit dem 15.5.2013 bin ich, leider, Kundin bei Ihnen. Seit dem 15.5.2014 warte ich darauf, dass Sie mich darum bitten, meinen Zählerstand für die Jahresabrechnung zu nennen. Am 23.6.2014 habe ich Sie angerufen, wo ich nach nur sieben Minuten warten mein Anliegen vortragen konnte. Zählerstand vom 15.5.2014 mitgeteilt und ebenfalls geschildert, dass ich im April vier Abschläge auf einmal zahlen musste (Januar bis März wurde nicht abgebucht, angeblich wegen der SEPA-Umstellung). Das Versprechen erhalten, dass mein Anliegen sofort weiter bearbeitet wird.
Am 15.7.2014 von Frau E. aus dem mobilcom Shop in 01796 abermals auf die fehlende Jahresabrechnung verwiesen worden. Zuvor habe ich am 09.07.2014 den Abschlag für Juli zurückbuchen lassen, da man auf normalem Weg anscheinend keine Kommunikation zwischen Kundin und Anbieter erreichen kann.
Vom 06.08.2014 habe ich einen Brief von Ihnen vorliegen, in dem Sie mich ein zweites Mal mahnen, den Abschlag zu überweisen. Wo ist die Zahlungserinnerung? Und selbst wenn Sie dazu nicht mehr angehalten sind, wo ist dann bitte die erste Mahnung? Selbstverständlich sind Sie im Recht, Ihnen fehlt Geld von mir. (Amüsant ebenfalls die Tatsache, dass Sie in dem Brief den Abschlag vom 01.06.2014 anmahnen. Ich kann nachweisen, dass Sie diesen sehr wohl abgebucht haben. Somit schulde ich Ihnen dann wohl doch nichts?) Somit fühle ich mich allerdings auch im Recht, da mir die Abrechnung und somit, nach Adam Ries, ein Guthaben fehlt.
Nett auch, dass Sie mit dem Rechtsanwalt drohen. Sind Sie doch diejenigen, die grundlos etwas schuldig sind und schon von den Kunden daran erinnert werden müssen. Am 08.08.2014 habe ich im Beisein von Frau E. ein weiteres Mal aus dem besagten mobilcom Shop angerufen. Mein Anliegen sei bereits bekannt und der Mitarbeiter sagte mal wieder, dass er es weitergibt. Er bat mich, nach nur drei Anrufen von mir an Sie, das Ganze noch einmal zu verschriftlichen. Kein Problem, hab ich doch alle Zeit der Welt, Ihre Arbeit zu machen. Sie kennen meine Adresse, meine Bankverbindung und seit dem 23.6.2014 den von mir genannten Zählerstand, ich erwarte von Ihnen bis zum 22.8.2014 die mir zustehende Jahresabrechnung
Gesetzliche Grundlage: § 40 Abs. 4 EnWG
Lieferanten müssen sicherstellen, dass der Letztverbraucher die Turnusabrechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums und die Schlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses erhält.
Stand: 06.05.2013
und bis 31.08.2014 die Überweisung meines Guthabens. Danach erhalten Sie umgehend den zurückgebuchten Abschlag vom JULI, oder Sie verrechnen diesen mit dem Guthaben.Gruß,
J. Sindemann
Bestell-/Kundennummer: K00008034
Meine Forderung an primastrom:
Endabrechnung, Guthaben, Erklärung, warum vier Abschläge auf einmal abgebucht wurden
Antwort auf die Beschwerde vom 17.08.2014
Sehr geehrter Herr Sindemann,
wir Bedauern Ihre Unzufriedenheit und möchten uns ausdrücklich für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen.
Ihre Endabrechnung wurde bereits Mitte August erstellt und am 20. August 2014 an Sie versendet. Bei normalem Postlauf müsste die Abrechnung Sie also bereits erreicht haben.
Nach dem Ergebnis der Endabrechnung steht Ihnen noch ein Guthaben in Höhe von 153,63 € zu. Die Überweisung dieses Betrages haben wir bereits angewiesen. Ihre neuen Abschläge betragen gemäß der aktuellen Berechnung 42,00 €.
Wir hoffen wir konnten hiermit alle offenen Fragen beantworten und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr primastrom Team!
kommentare und trackbacks 2
Heute ist der 5.9.2014 und ich habe noch immer nicht das mir zustehende und angeblich schon angewiesene Guthaben erhalten.
Ganz nebenbei bin ich der Meinung, wenn Ihnen eine Kundin schreibt, ist es für Sie als ach so Kundenservice bedachte Firma schon peinlich, dass ich dann als Herr angeschrieben werde.
Vielen Dank nochmal an Reclabox, ohne euch wäre es bestimmt noch immer nicht geklärt.