Hermes bringt es nicht fertig, an Vereinbarungen zu halten

Dudenhofen

Ich bin heute vom arbeiten nach Hause gekommen und habe im Briefkasten mal wieder einen Zettel von Hermes gefunden, mit dem Hinweis, dass die Zustellung nicht möglich war, da niemand zu Hause war. Wir kommen morgen wieder!

Ich habe mich maßlos darüber geärgert, da ich einen Ablagevertrag mit Hermes habe.

Obwohl mir jedes mal nach einer Reklamation Besserung zugesagt wird und versprochen wird, dass das nicht mehr vorkommen wird, geht es doch fast jedesmal daneben.

Anscheinend ist Hermes einfach zu blöd dazu.

Mein Verbesserungsvorschlag wäre: Mitarbeiter einstellen, die der deutschen Sprache mächtig sind und die Anweisungen in ihrem Gerät auch lesen und verstehen können und denen man auch mal erklären kann, dass man einen Ablagevertrag hat. Außerdem sollte jeder Fahrer ein festes Gebiet haben von dem er Bescheid weiß. Wenn die Fahrer ständig wechseln, ist es irgendwie kein Wunder, wenn einer nichts über sein Gebiet in dem er liefert weiß.

Bestell-/Kundennummer: 442663746282

Meine Forderung an Hermes Versand:

Sofortige Zustellung, sowie Einhaltung von Absprachen und Verträgen

Firmen-Antwort ausstehend seit 11 Jahren, 250 Tagen und 11 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Die Fahrer haben ein festes Gebiet, bei Ihnen ist der Schwund wohl nur etwas höher.

Ja, da ist wieder ein Kommentar von der Sorte, der. hm, ja - blöd ist.
BESTIMMT hat der BF den Fahrer nicht live als blöd bezeichnet, sondern sicher nur hier, um sich Luft zu verschaffen.
Und selbst wenn; nach mehreren wiederholten Vorkommnissen dieser Art könnte man annehmen, daß dem so ist.

Aber anscheinend ist es heute in Mode gekommen, Sachverhalte absichtlich falsch zu verstehen und den, der die Fehler macht, in Schutz zu nehmen sowie den Geschädigten noch obendrein dumm anzumachen; was ich hier immer öfter sehe.

Sorry, das musste einfach mal raus.

Die Ablagevollmacht wird im Scanner nur dann angezeigt, wenn Ihr Name und Ihre Adresse genau so wie in Ihrer damals handschriftlich ausgefüllten Vollmacht auf dem Adressaufkleber des Paketes vermerkt sind, d. h. sollte dort "M. Hook" oder z. B. bei dem Straßennamen aus Versehen ein Buchstabe fehlen o. ä., geht das Gerät von einem völlig anderem Adressaten aus und zeig den Ablageort nicht mehr an. Also den Boten trifft dann in einem solchen Fall kein Verschulden, egal ob er der deutschen Sprache mächtig ist oder nicht - da wird doch wohl nicht jemand etwa ein klein bisschen ausländerfeindlich sein!