Ich habe gestern eine Buchung für Juni 2015 von Köln nach Antalya getätigt. Bei Zahlung habe ich Rechnung angegeben, da in den Bedingungen folgendes steht. Haben wir Ihren Wunsch auf Zahlung per RatePAY-Rechnung akzeptiert, wird der Rechnungsbetrag am 10. Bankarbeitstag nach Vornahme der Buchung, spätestens jedoch am 5. Bankarbeitstag vor dem Tag des ersten Abflugs zur Zahlung fällig.
Ich bin davon ausgegangen, dass die Zahlung spätestens am 5. Bankarbeitstag vor des Abflugs im Juni nächsten Jahres zu erfolgen hat.
Zu meiner Überraschung erhielt ich eine Bestätigungsmail in der die Zahlung bis 1. Oktober diesen Jahres erfolgen soll.
Auf Nachfrage bei "Ratepay", das ist die Gesellschaft an die Germanwings seine Rechnungen abtritt gegen einen Mehrpreis versteht sich, hat man mir mitgeteilt dass dies schon so richtig sei, die Zahlung ist also direkt fällig.
Stornierung ist leider aufgrund des günstigen Tarifs nicht möglich.
Für mich ist dieses Verhalten eine Unverschämtheit ohnes Gleichen. Germanwings erhält quasi von mir ohne erbrachte Leistung ein kostenloses Darlehen für 9 Monate bis zu meinem Abflug.
Hätte ich gleich zahlen wollen hätte ich auch die Option Kreditkarte, Bankeinzug, Paypal oder sonstiges wählen können. Die Option Rechnung ist jedenfalls nur eine Abzocke und Volksverdummung.
Ich werde garantiert nicht mehr mit diesem Verein fliegen.
Bestell-/Kundennummer: DG0705733U4
Meine Forderung an Germanwings:
Änderung der Formulierung in den Zahlungsbedingungen
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 5
Ich habe von diesen (Luft) Piraten auch nichts anderes erwartet
@kommentatoren bitte genau lesen ich habe auf Rechnung gebucht und nicht mit Bankeinzug. Rechnungsstellung bzw. Fälligkeit hat bestimmt nicht 9 Monate vor Leistungserbringung zu erfolgen. Glauben sie im Ernst, dass Germanwings die Steuern und Gebühren jetzt schon abführt
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst
@Bertrand Saroir, auch wenn Ihnen das nicht schmecken mag ich kann sowohl lesen als auch schreiben. Das derzeit noch ausstehende Urteil im Verfahren, dass die Verbraucherschutzzentrale gegen mehrere dieser Fluggesellschaften führt, wird letztendlich Auschluß geben wer im Recht ist. Fakt ist jedenfalls, dass es im kaufmännischen Bereich sicher nicht üblich ist Vorauszahlungen im vollen Umfang zu leisten, für Waren oder Dienstleistungen die erst in ferner Zukunft erfolgen. Auch ich kann Ihnen Beispiele nennen von beratungsresistenen Kunden, die ich täglich am Telefon habe.
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst