Prämienguthaben nach Kündigung wird nicht ausgezahlt

Kronberg

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich bewarb erfolgreich einen Bekannten für einen Ihrer Tarife und Sie schrieben meinem Handyguthaben 70€ gut.

Nach meiner Kündigung weigern Sie sich, dieses Gutahben auszuzahlen.

Ihre Begründung scheint sich aus Ihren AGB Ziffer 12.3 zu ergeben: "Nach der Kündigung wird ein eventuell bestehendes Restguthaben bei endgültiger Deaktivierung der Karte erstattet. Dem Kunden unentgeltlich überlassenes Guthaben (geschenktes Guthaben) wird nicht erstattet. "

Nun ist dieses Guthaben durch eine Leistung meinerseits entstanden und ergibt sich aus unserem Vertragsverhältnis, dass ich nämlich als Kunde bei Ihnen eine Prämie für Werbung Dritter erhalte, also für diese Möglichkeit Entgelt durch das Vertragsverhältnis zahlte.

Eine Prämie ist kein Geschenk und so zitiere ich:

http://www.duden.de/rechtschreibung/Praemie:

    1. [einmalige] zusätzliche Vergütung für eine bestimmte Leistung
    2. Geldbetrag, der bei bestimmten Anlagen von Banken, bestimmten [staatlichen] Institutionen o. Ä. [regelmäßig] ausgeschüttet wird
  1. (Wirtschaft) Sondervergütung für die Arbeitsleistung, die über die festgesetzte Norm hinausgeht
  2. (besonders Versicherungswesen) Beitrag, den ein Versicherter für einen bestimmten Versicherungsschutz zahlt
  3. zusätzlicher Gewinn im Lotto o. Ä.

Weiterhin bemängele ich, dass in Ihren AGB kein Hinweis erfolgt, mindestens 42 Tage (Werktage?) auf die Erstattung warten zu müssen.

MfG. en

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnr. 305674019, Kundennr. 2202941478

Meine Forderung an congstar:

Erstattung des Prämienguthabens, schnellere Auszahlung

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Ich mag Congstar absolut nicht. Aber im Punkt Prämienauszahlung haben diese Recht. Wenn in den AGB ausgeschlossen ist, geschenktes Guthaben nicht auszuzahlen, ist das natürlich richtig. Und diesen AGB haben Sie zugestimmt. Der Duden ersetzt im übrigen nicht Gesetze oder AGB, egal was dort steht. Ihren weiteren Punkt, das eine Auszahlung 42 Tage dauert, würde ich jedoch auch bemängeln. Aber: sofern auch dies in den von Ihnen akzeptierten AGB steht, ist auch dieses nicht anzufechten. Leider. Sollte dort nichts stehen, setzen Sie Congstar nach 30 Tagen in Verzug und verlangen Sie Mahngebühren und Zinsen. Sie sind schließlich auch verpflichtet, innerhalb einer gewissen Zeit die Rechnungen von Congstar zu zahlen. Viel Glück

Eine Prmie ist ein Geschenk: dann müsste das auch so in den AGB stehen