Aushändigung nur nach Notierung der Pass-Nr. rechtsgültig?

Hamburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein an mich gesandtes Päckchen wurde mir nicht nur nach Vorlage meines gültigen Ausweises - Reisepass - im Paketshop ausgehändigt, sondern es wurde darauf bestanden, dass die Pass-Nr. elektronisch gespeichert wird, andererseits würde das Päckchen nicht ausgehändigt.

Ich bitte um Nennung der Rechtsgrundlage für diese Forderung und die Speicherung derartig sensibler Daten.

Meine Forderung an Hermes Logistik Gruppe Deutschland:

Aushändigung der Sendung nach Vorlage eines amtlichen gültigen Dokuments, aber keine Speicherung der Daten

Firmen-Antwort ausstehend seit 11 Jahren, 246 Tagen und 11 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Media Markt handhabt das genauso als Beweis, dass keine DVDs für Volljährige an ein Kind verkauft wurden, und um sich nicht strafbar zu machen

Es ist ein Unterschied, ob eine gesetzliche Verpflichtung eines Unternehmens besteht oder nicht - im vorliegenden Fall mit Sicherheit nicht.

Dass Hermes seinen eigenen, vom Unternehmen selbst gegründeten oder ausgewählten Paketshops offensichtlich selbst nicht traut, ist sehr bezeichnend!

Da nur Hermes und nicht andere Paketdienste so verfahren, d. h. sehr persönliche Daten sammelt, kann man nur empfehlen, die anderen Dienste, wenn immer möglich, zu wählen!

Die Antwort ist unbefriedigend. Eine Unterschrift des Kunden als Auslieferungsnachweis (Quittung) bei Vorlage eines Ausweisdokuments muss genügen. Hier kann auch die Minderjährigkeit überprüft - werden wie in jedem Supermarkt.
Ich würde gerne wissen, ob die Daten gespeichert werden, und wenn ja, wie lange.