Ich habe am 08.11.2014 eine Astkettensäge bei dem Markt in Hohen Wangelin gekauft (78,95 €) Bei der Endmontage stellte ich fest, dass die Abdeckung für die Kette nicht zu befestigen ist, da Schraube im Innengewinde nicht hält.
Ohne Abdeckung liegt Gefährdung persönlicher Schutz vor, da Ketten abspringen kann.
Meine Reklamtion im Philipps Markt in Hohen Wangelin vom 21.11. hat eine Verweigerung der Gewährleistung ergeben.
Ich als Käufer wäre dafür verantwortlich das Gerät an den Hersteller zu senden und dessen Abhilfe hierzu abzuwarten.
Völlig unverständlich ich habe mit dem Verkäufer (hier Thomas Philipps Sonderpostenmarkt) einen Vertrag und nicht mit dem Hersteller.
Meine Forderung an Thomas Philipps:
Rücknahme des Gerätes und Bereitstellung eines neuen Gerätes oder Reparatur in angemessener Frist
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 1
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:
Beschwerde ist noch nicht gelöst