Trotz anderslautenden Urteil bucht Klarmobil Nichtnutzungsgeb. ab

Büdelsdorf

Sehr geehrtes Klarmobil-Team,

warum bekomme ich keine Antwort auf mein Schreiben, sondern einfach die nächste Mahnung für Gebühren über die Nichtnutzung meines Mobilfunkvertrages. Hier nochmals meine Ausführungen dazu:

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Für den Fall, dass eine solche Klausel tatsächlich in Ihren AGB enthalten war,
verweise ich hilfsweise auf das Urteil des OLG Schleswig vom 03. Juli 2012 (Az.: 2 U 12/11). Danach unterliegt eine Klausel wie im vorliegenden Fall der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB.
Im vorgenannten Urteil wird ausgeführt, dass der Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen nur Entgelte für Leistungen verlangen darf, die er auf rechtsgeschäftlicher Grundlage für den einzelnen Kunden erbringt. Einem Entgelt muss somit eine Gegenleistung der anderen Vertragspartei zugrunde liegen.
In beiden Fällen, dem dem Urteil zugrunde liegenden und ebenfalls im aktuellen mich betreffenden Fall, handelt es sich um eine Nichtnutzungsgebühr und damit eine Art Strafzahlung des Kunden. Denn es wird gerade keine Leistung von Ihrer Seite im Gegenzug erbracht.
Nach § 307 Abs. 1 BGB sind Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine solche Benachteiligung liegt hier vor, somit ist eine derartige Klausel, wenn sie denn wirksam vereinbart wurde, unwirksam.

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Gern hätte ich zunächst eine Antwort auf meine Argumentation, um dann über die nächsten Schritte nachdenken zu können.

Bestell-/Kundennummer: 1052381834

Meine Forderung an klarmobil:

Ausgleich des Kundenkontos auf 0

Antwort auf die Beschwerde vom 02.12.2014
klarmobil GmbH

Abteilung: Marketing

02.12.2014 | 11:57 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme mit unserem Unternehmen über ReclaBox.

Sehr gern haben wir Ihr Anliegen geprüft und Ihnen vor wenigen Minuten eine ausführliche Antwort und Stellungnahme per E-Mail an die bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr klarmobil.de Kundenservice

bewerten sie die antwort von klarmobil GmbH
Antwort auf die Beschwerde vom 02.12.2014
klarmobil GmbH

Abteilung: Marketing

15.12.2014 | 12:21 Uhr

Sehr geehrter Kunde,

gern haben wir Ihr Anliegen erneut geprüft und auch in diesem Fall soeben eine E-Mail an Ihre bei uns angegebene E-Mail-Adresse gesandt.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr klarmobil.de Kundenservice

bewerten sie die antwort von klarmobil GmbH

Eine abschließende Klärung liegt noch nicht vor. Liegt allerdings dies auch an einer versehentlichen Zahlung meinerseits auf mein Kundenkonto, so dass ein Missverständnis hinsichtlich der Höhe des streitigen Betrages entstanden ist. Ein Teilbetrag wurde von Klarmobil aber bereits ausgebucht.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst