Stornogebühren 70%
...eise hiermit nochmals auf die Entscheidung des OLG Frankfurts. Des Weiteren verstößt Ihre Klausel in ihrer Ausgestaltung gegen § 9 II Nr. 1 AGB-Gesetz, denn sie enthält eine unangemessene Benachteiligung der Kunden. Sie gilt nach ihrem Wortlaut nämlich einschr...
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Klausel viel Streit. Die Klausel mußte neu gefaßt werden, weil der Bundesgerichtshofmehr
Klausel ihrem Vertrag zugrunde liegt. Im Fall der ersten Klausel ist diemehr
Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine solche Klausel sei nichtig. Grundsätzlich stündemehr