Frau G., Leiterin im Rewe-Markt Drosselstr. 1 in 22305 Hamburg hat mich bezichtigt, den originalverpackten (verschlossenen) Käse, dessen MHD-Datum erst in 10 Tagen abläuft, absichtlich nicht gekühlt zu haben und verweigerte trotz Kassenbon den Umtausch/Erstattung von 1,99 €. Rewe garantiert nur bis zur Kasse für frische Ware, sobald man den Laden verlässt, kann sie gern vergammeln. Oder vergrault man gerne Kunden mit geringem Umsatz von 40,- €?
Meine Forderung an REWE Markt:
Erstattung von 1,99 €
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Habe mich auch auf der Facebook -Seite von Rewe beschwert. Bezirksleitung für den Bereich Nord hat die Gewährleistung anerkannt.