Warnung vor Kauf mit Anzahlung!

Görgeshausen

Ich habe am 21.3.15 einen Kaufvertrag für eine Küche unterschrieben. Er wurde mir in einer Mappe überreicht, in der zu unterst die allgem. Lieferungs- u. Zahlungsbedingungen lagen (hab ich erst zu Hause gelesen, enthält u. a., dass mündliche Absprachen der Schriftform bedürfen). Mündlich wurde mir- im Beisein eines Zeugen- zugesichert, dass in der kommenden Woche jemand zum ausmessen kommt und dann erst die Küche bestellt würde. Da sich nichts tat, habe ich am 28.4.angerufen - und wurde auf kommende Woche vertröstet - ohne Ergebnis! Daher habe ich dem Kaufvertrag per Einschreiben an die Geschäftsleitung annulliert.

Direkt nach Erhalt meines Schreibens konnte mich der Verkäufer dann anrufen! -obwohl meine Telefonnr. angeblich nicht stimmte. Am 12.4.15 habe ich erneut schriftlich meine Anzahlung zurück gefordert. Daraufhin rief mich am 17.4. ein Kollege des Verkäufers! an. Nach etlichen Widersprüchen teilte er mir dann mit, der Fall ginge jetzt an die Rechtsabteilung und ich müsse eine Abstandssumme zahlen. Schriftlich bekam ich dann mitgeteilt, dass die Stornogebühr 25% der Kaufsumme (nicht der Anzahlung!) beträgt. Am 29.4.15 wurde dann der Restbetrag zurücküberwiesen.

Meine Forderung an Müllerland:

Erstattung der kompletten Anzahlung - Müllerland ist kein Schaden entstanden,

Firmen-Antwort ausstehend seit 11 Jahren, 34 Tagen und 20 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Nach Erfahrung anderer Kunden stellt sich Müllerland in solchen Fällen tot.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Ich denke einige mussten die Erfahrungen machen und wen wunderst wenn die Verkäufer in den Möbeln Häusern immer mehr Däumchen drehen weil die Kunden aubleiben, mittlerweile bekommt man die gleichen Produkte auch im Internet Handel und dort wesentlich günstiger darüber hinaus gilt dort das 14 tägige Widerrufsfrist.