Ignoranz der Telekom-Tochter gegenüber Kundenanliegen

Kronberg

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider sind Sie bisher nicht auf meine u. a. Nachricht eingegangen.
Ich möchte Sie daher heute auf diesem Wege nochmals höflichst darum bitten.

Mit freundlichen Grüßen
XXXX

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Sehr geehrte Damen und Herren,

von dem Beschwerdeportal reclabox.com erhielt ich Nachricht, dass meine dort über Sie veröffentlichte Beschwerde nicht an Sie weitergeleitet werden konnte, da Sie zu einer der wenigen Firmen gehören, die es untersagt hat, über eingehende Beschwerden informiert zu werden.

Dies finde ich noch einmal sehr befremdlich.

Ich hoffe aber noch, dass es sich um ein Mißverständnis handelt - und Sie unverzüglich über den nachfolgenden Link die kundenfreundliche Regulierung dieser Angelegenheit vornehmen werden:
http://de.reclabox.com/beschwerde/98076-congstar-congstar-kuendigt-prepaid-karte

Mit freundlichen Grüßen

XXXXXX

Meine Forderung an Congstar:

Unverzügliche Beantwortung meines Anliegens

Firmen-Antwort ausstehend seit 11 Jahren, 13 Tagen und 0 Stunden.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Nach wiederholtem Nachfragen wurde mir nur mitgeteilt, dass die Kündigung wirksam bleibt.

Nun überlege ich, mich an die Bundesnetzagentur zu wenden.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Mit der Bundesnetzargentur ist auch nicht so einfach. Wenn dann Schlichten die nur, und wenn die Gegenseite nicht will, kann die Bundesnetzargentur auch nichts machen. Außerdem ist eine Schlichtung auch Kostenpflichtig, je nach Streitwert.
Ich würde auch keinem mehr zu congstar raten, eher würde ich mir auf die Zunge Beißen.

Mit freudlichen Grüßen

I. S.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst