Liefer- und Leistungsverzug EBK + Sachschaden Stromleitung

Nachfolgend der heute an Hardeck herausgelegte, selbst erklärende Beschwerdetext:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Nachricht vom 20.05.2015 bestätigten Sie den 04.06.2015 als Einbautermin für die EBK EG rechts, Fischer.

Mit Nachricht vom 01.06.2015 bestätigten Sie den 05.06.2015 als korrigieren Einbautermin nach Erkenntnis über den Feiertag 04.06.2015.

Mit Rückruf am 05.06.2015 12.00 h erkundigten wir uns telefonisch beim Serviceteam nach vorr. Ankunft Ihres Montageteams, Sie informierten uns im Gespräch, es habe wohl wegen des Feiertages eine Doppelbelegung gegeben, das Team würde aber auf jeden Fall noch vorbeikommen, wir würden gleich einen Rückruf des Teams erhalten zwecks Avis Uhrzeit.

Mit Rückruf am 05.06.2015 14.00 h erkundigten wir uns telefonisch beim Serviceteam nochmals nach vorr. Ankunft Ihres Montageteams da Ihrerseits noch keine weitere Nachricht folgte. Sie informierten uns in diesem Gespräch, ein Mitarbeiter hätte sich morgens beim Aufladen an der Hand verletzt, deswegen sei unser Termin doch ausgefallen, man hätte uns doch darüber informiert - hmh, oder auch nicht.

Im weiteren Verlauf des Nachmittages und dank der klärenden Unterstützung durch Frau S. konnte als zeitnaher Ersatztermin zumindest der 08.06.2015 vereinbart werden.

Am 08.06.2015 montierte Ihr Team die EBK - und bohrte beim Anbringen des linken Hängeschrankes mit Erfolg die Stromleitungen zu E-Herd und Steckdose links Nischenverkleidung an.

Am 08.06.2015 informierte uns die Firma NiceRooms, die zeitgleich mit Ihrem Team Anstricharbeiten im Objekt tätigte und sich über "Puff" und zeitgleichem Stromausfall wunderte, dass -durch den Meister direkt angesprochen- der jüngere Ihrer beiden Mitarbeiter einräumte, man habe aus Versehen gerade die Leitung angebohrt, werde uns aber natürlich informieren - was bis heute natürlich nicht geschah. Wir warteten mal bis Freitag 12.06.2015 in der Hoffnung ab, Hardeck würde sich schon melden.

Zwecks erster Indikation Schadensumfang beauftragten wir die Fa. Elektro Büttner -die am 12.06.2015 in anderer Sache in einem unserer Objekte tätig war- bei natürlich nicht erfolgter Rückmeldung seitens Hardecks mit einer ersten Prüfung - keine Phase auf Steckdose Nischenverkleidung, auf 2 Phasen Herddose Dauerstrom über nur einen Automaten, daher Küchenschrank abgenommen, Leitungsverlauf geprüft, und siehe: Bohrungen Schiene perfekt entlang der stromführenden UP Leitung Herd/Dose gebohrt und gesetzt. Gleichfalls auch die Befestigung der DA-Haube.

Prämisse: die Wohnung -einschliesslich Küche- ist vollständig neu renoviert. Geplanter -und bereits organisierter- Bezug durch schwerbehinderte Eltern: KW26.

Lösung Elektriker Problem Vorschlag 1: Küche Hängeschränke, Arbeitsplatte, Nischenverkleidung, Unterschränke raus, in frisch renovierter Küche Wand aufreissen, Kabel reparieren / neu verlegen, Küche danach wieder renovieren, dann EBK wieder einbauen. Geschätzter Kostenaufwand (nur Putz- und E-Arbeiten, keine Küchenarbeiten) durch Fachfirma: ca. €400-600 / + je nach Aufwand - und Hardeck lassen wir verständlicherweise nicht mehr an unsere Leitungen.

Lösung Elektriker Problem Vorschlag 2: Küche Hängeschränke, Arbeitsplatte, Nischenverkleidung, Unterschränke nicht raus, Wand nicht aufreissen, jedoch Kabel Anschluss E-Herd neu verlegen ab Sicherungskasten, alte Leitung stillegen, neue Anschlussleitung durch Keller führen, Durchbruchbohrung durch Kellerdecke in Fussboden Küche hinter Herd, dort funktionierenden Herdanschluss setzen, ergänzend alternativ Einbaudose lks in Nischenverkleidung ohne Strom belassen oder Dosenlösung als Unterschranklösung mit Leiste darstellen. Geschätzter Kostenaufwand (nur Bohr-/Putz- und E-Arbeiten, keine Küchenarbeiten) durch Fachfirma: ca. €200-400 / + je nach Aufwand - und Hardeck lassen wir verständlicherweise auch bei dieser Lsg nicht mehr an unsere Leitungen.

Die zwischenzeitliche weitere Montage respektive der Anschluss des Spülbeckens konnte durch Ihren Techniker übrigens auch nicht erfolgen, da ein Ersatzteil fehlte, welches gemäß Ihres Schreibens datiert 12.06.2015 eingegangen 17.06.2015 erst noch bestellt werden musste.

Der Form halber setzen wir Sie unter Liefer- und Leistungsverzug und mahnen die vertragsgerechte und vollständige Ausführung Ihrer Lieferung/Leistung wie auch die Behebung des durch Ihre Erfüllungsgehilfen verursachten Schadens bis zum 20.06.2015 an. Ferner behalten wir uns ausdrücklich vor, Folgeschäden aus Verzug und mangelhafter Lieferung/Leistung/Montage geltend zu machen.

Bevor wir nun die weitere Abwicklung der Kanzlei RAE/N Wxxx übergeben, möchten wir Ihnen bis zum 19.06.2015 12.00 h telefonisch unter 023435784752, per E-Mail oder Fax 02343389505 Gelegenheit zu einer Stellungnahme und Lösungsvorschlag geben.

Mit freundlichen Grüßen
xxx

Bestell-/Kundennummer: I59038

Meine Forderung an Hardeck Möbel:

Vertragsgerechte und vollständige Ausführung Lieferung/Leistung wie auch die Behebung des durch Erfüllungsgehilfen verursachten Schadens bis zum 20.05.2015, Vorschlag Lsg

Firmen-Antwort ausstehend seit 10 Jahren, 356 Tagen und 22 Stunden.

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