Insgesamt 203 Ergebnisse gefunden für: "Abschlag"

Firmenantworten 1 - 20 von insgesamt 203 Treffern

...es sich bei den monatlichen Abschlägen nicht um einen Rechnungsbetrag handelt, sondern um Abschlagszahlungen auf die Jahresrechnung. Eine separate Rechnungsstellung ist daher nicht notwendig und gemäß den vereinbarten AGB sind Sie als Vertragsnehmer verpflichtmehr

Sehr geehrte Damen und Herren, Vertreter der mk-group haben das Thema der Abschlagshöhe, des Jahresverbrauchs und der Mahnung nachweislich mehrfach mit dem Kunden besprochen. Dieser Teil der vorgetragenen Beschwerde ist falsch. Bei Vertragsabschluss wurde dem mehr

...rauchswerte mitteilen. Im Februar 2014 kam es zu einem Rückläufer bei der Abbuchung Ihres Abschlags. Aufgrund dieses Rückläufers haben wir zunächst weitere Lastschrifteinzüge gestoppt. Seither haben wir, trotz zahlreichen Aufforderungen, leider keinerlei Zahlumehr

...ern zur Kenntnis genommen und den Sachverhalt erneut geprüft. Wir haben Ihren monatlichen Abschlag anhand des von Ihnen telefonisch mitgeteilten Verbrauchs berechnet. Leider liegt uns bis heute keine Rechnung Ihres Vorversorgers mit Angabe der abgerechneten Zämehr

...hren Fall nochmals geprüft. Wir haben Ihre Verbrauchswerte erneut hochgerechnet und Ihren Abschlag wie gewünscht angepasst. Ihr neuer Abschlag beträgt 44,06 €. Ein Schreiben, in dem Sie uns die Einzugsermächtigung entziehen, liegt uns leider nicht vor. Bitte hmehr

... unlauteren Geschäftsgebarens weisen wir ausdrücklich zurück. Wir haben Ihren monatlichen Abschlag anhand der uns vorliegenden Unterlagen berechnet. Leider liegt uns bis heute keine Rechnung Ihres Vorversorgers mit Angabe der abgerechneten Zählerstände vor. Somehr

...ern zur Kenntnis genommen und den Sachverhalt erneut geprüft. Wir haben Ihren monatlichen Abschlag anhand der uns vorliegenden Unterlagen berechnet. Leider liegt uns bis heute keine vollständige Rechnung Ihres Vorversorgers mit Angabe der abgerechneten Zählersmehr

...egenden Sachverhalt erneut geprüft und können Ihnen mitteilen, dass wir Ihren monatlichen Abschlag anhand des uns mitgeteilten Verbrauchswertes berechnet haben. Da uns jedoch Ihre Zufriedenheit sehr wichtig ist, haben wir Ihren Abschlag kulanterweise auf den gmehr

Sehr geehrter Herr Messerschmidt, vielen Dank für Ihren Eintrag. Der monatliche Abschlag bezieht sich auf den bestellten Jahresverbrauch von 3.900 kWh. Wie am 26.09.2011 mitgeteilt, sind wir selbstverständlich bereit, den Jahresverbrauch und damit den monatlicmehr

... Ausgangspunkt war leider ein Bearbeitungsfehler: Bei Ihrer Anmeldung wurde zunächst kein Abschlag festgelegt. Als Sie sich wieder bei uns gemeldet haben, konnten wir dann keinen Abschlag mehr festsetzen, weil schon die Rechnung erstellt werden sollte. Mit dermehr

...tan prüfen wir anhand des von Ihnen übermittelten Zählerstands die Höhe Ihres monatlichen Abschlags. Wir können Ihnen bereits jetzt versichern, dass Ihr Abschlag angepasst wird. Eine Mitteilung über die Höhe Ihres neuen Abschlags erhalten Sie in den nächsten Tmehr

...eingänge erneut überprüft und teilen Ihnen mit, dass der Betrag in Höhe von 17,32 EUR den Abschlag für Januar 2017 betrifft. Den am 02.01.2017 abgebuchten Betrag haben Sie am 19.01.2017 zurückbuchen lassen. Am 27.01.2017 wurde der Abschlag letztendlich bezahltmehr

... direkt kontaktieren. Des Weiteren teilen wir Ihnen mit, dass die Höhe des ursprünglichen Abschlags bereits geprüft und anschließend reduziert wurde. Den aktuellen Abschlag haben wir unserem Kunden mit Schreiben vom 07.12.2016 mitgeteilt. Die Höhe des monatlicmehr

...erholungen zu vermeiden, verweisen wir auf unser Schreiben vom 03.11.2016. Die Höhe Ihres Abschlags haben wir anhand der uns vorliegenden Unterlagen berechnet. Diese ist korrekt und entspricht Ihrem durchschnittlichen Verbrauch. Rein aus Kulanz haben wir Ihrenmehr

...nicht dem Standard, den Sie von uns erwarten dürfen. Mit der Rechnung wird auch immer Ihr Abschlag neu erechnet und die Zahlungstermine festgelegt. Das heißt, so lange die Rechnung nicht erstellt werden konnte, wurde auch kein neuer Abschlag berechnet. Und desmehr

...ärz fand demnach bereits eine Stromlieferung durch uns statt, ohne dass Sie hierfür einen Abschlag gezahlt haben (verursacht durch die lange Wartezeit des Netzbetreibers). Ihr erster Vertragszeitraum von 12 Monaten verbleibt dennoch unverändert ab 01.10.2010 -mehr

...h die Energielieferung - immer eingehalten. Als Partner haben wir Sie frühzeitig über die Abschlagshöhe und die Zahlungstermine für die Abschläge informiert - mit der Vertragsbestätigung vom 26. Juni 2011. Der erste Zahlungstermin war auf den 6. Juli 2011 festmehr

... einen Jahresverbrauch von 3.000 kWh angegeben. Mit diesem Verbrauch wurde der monatliche Abschlag berechnet. Wir haben Ihnen diese Berechnung im April und Mai erklärt. Im Juni 2011 haben Sie uns informiert, dass der Jahresverbrauch nicht real ist. Wir haben Smehr

...tto von 126,70 Euro/Jahr ergibt Gesamtkosten von 791,21 Euro/Jahr: 10 Monate ergibt einen Abschlag von 79,00 Euro. Selbstverständlich sind wir bereit den Abschlagsplan auf 12 Monate umzustellen. Bitte beachten Sie hierbei, dass dann am 01.03.2012, 3 Abschläge mehr

...chnungen auch jeweils ein Guthaben, das bereits auf dem Weg zu Ihnen ist. Dagegen war der Abschlag für die Wärmepumpe zu niedrig berechnet, für diesen Zähler hat sich deshalb eine Nachzahlung ergeben. Die Abbuchung vom 15. Dezember 2011 war ein Fehler. Das zu mehr

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