Vertragsstrafe von 850€
... auffordert, eine Vertragsstrafe in Höhe von 850€ zu zahlen, da ich beim Einparken keinen Einweiser hatte. Es gibt keine Verweise auf rechtliche Grundlagen noch die Möglichkeit zur Beschwerde. Dabei ist der Schaden nicht beim Einparken entstanden, sondern bei ...
Kommentare 1 - 3 von insgesamt 17 Treffern
einweisen, da das behandelte Krankenhaus mehr ausüben kann als Sie selber. Beimehr
Einweiser aussteigen muss. Denn zwischen Parken und Halten gibt es ja auchmehr
Einweisung nicht verstanden haben, warum haben sie dann nicht gleich nochmal nachgefragtmehr