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Kommentare 1 - 4 von insgesamt 4 Treffern
Fälligkeitsdatum irgendeines Zahlbetrages genannt wird (was übrigens Vorraussetzung für Zahlungsverzug wäre). Da wirdmehr
Fälligkeitsdatum enthalten sein und bis wann Sie den fällig gestellen Btrag zahlenmehr
Fälligkeitsdatum identisch sind und nicht wie in den AGB angegeben + 14 Tagemehr
steht im Betreff "der Einzug erfolgt frühestens zum Fälligkeitsdatum jeden Monats" HA HAmehr