Insgesamt 8 Ergebnisse gefunden für: "Flugbuchung"
Firmenantworten 1 - 8 von insgesamt 8 Treffern
Lieber Kunde I. Bachmann, wir danken Ihnen für Ihre Nachricht und bedauern die Umstände. Alllerdings müssen wir Ihnen inhaltlich widersprechen: Da die Reiseveranstalter und Fluggesellschaften in der überwiegenden Anzahl den Reisebüros und Portalen keinemehr
Lieber F. Franke, Sie haben sich Ihre Flugbuchung ganz anders vorgestellt? Wir uns auch. Es tut uns leid, dass wir unsere hohen Standards nicht einhalten konnten. Ihre Kritik ist für uns Ansporn und Hilfe zugleich. In Kürze wird sich einer unser Reiseexperten mehr
... geehrter ReclaBoxler-7382354, wir bedauern die entstandenen Unannehmlichkeiten bei Ihrer Flugbuchung. Selbstverständlich ist es nicht unsere Zielsetzung Sie als Kunde auf eine andere Flugbuchungsseite zu linken, damit Sie Ihre Vergünstigungen nicht einsetzen mehr
Sehr geehrter Herr Königsmark, es tut uns leid, dass es bei Ihrer Flugbuchung zu Unannehmlichkeiten gekommen ist. Allerdings war lastminute.de in Ihrem Fall lediglich der Vermittler der Leistung. Hier sind wir leider an die Tarifbestimmungen der jeweiligen Airmehr
...das gesetzliche Widerrufsrecht aus Fernabsatzrecht für Flugbeförderungen zu unterrichten. Flugbuchungen könnten problemlos widerrufen werden. Das ist schlichtweg falsch. Flugtickets sind im bildlichen Sinne eine verderbliche Ware, für die just dieses Gesetz kemehr
Sehr geehrte Frau Peper, es tut uns leid, dass Sie bei der Flugbuchung via lastminute.de Unannehmlichkeiten hatten, natürlich haben wir uns Ihren Fall noch einmal angesehen. Eine Zahlung mit der von Ihnen angegebenen Kreditkarte war leider nicht möglich, dahermehr
Hallo HP D, auch wenn es sich um nur eine halbe Stunde handelt, wenn Sie das Datum einer Flugbuchung umbuchen möchten gelten die Tarifkonditionen der Fluggesellschaft. Leider können wir die Tarifregelungen der Fluggesellschaft nicht ändern. Der Vertrag für dasmehr
...r geehrter Herr de Jong, wir bedauern sehr, dass die Fluggesellschaft Änderungen an Ihrer Flugbuchung vorgenommen hatte. Wir haben unsere Pflicht als Vermittler mit der Benachrichtung der Änderung via E-Mail erfüllt. Wir hatten Sie aufgefordert uns telefonischmehr