Insgesamt 5 Ergebnisse gefunden für: "Grundgesetz"

Firmenantworten 1 - 5 von insgesamt 5 Treffern

...h einmal versuchen. Bei Bewertungen geht es um subjektive Meinungen. Diese sind durch das Grundgesetz geschützt und dürfen öffentlich geäußert werden (so fern nicht beleidigend, aber das ist ja sowieso klar). Nicht erlaubt ist es dagegen, über jemanden eine Bemehr

...iehe z. B. in diesem Video: https://www.jameda.de/hilfe/videos/bewertungen-schreiben/ Das Grundgesetz schützt die freie Meinungsäußerung. Aus diesem Grund sind diese auch auf jameda zulässig, selbst dann, wenn ein Arzt anderer Meinung ist. Anders verhält es simehr

...doch nicht ausreichend belegen. Anders verhält es sich mit Meinungsäußerungen, welche vom Grundgesetz geschützt werden. Daher hilft es nicht unbedingt, eine Bewertung "sachlich richtig" zu formulieren. Manchmal ist es einfacher, die Bewertung subjektiv zu schrmehr

...ht, wie Sie schrieben objektiv - zu bewerten. Denn Ihre persönliche Meinung ist durch das Grundgesetz geschützt (anders als Tatsachenbehauptungen), so dass subjektive Bewertungen nicht angegriffen werden können. Im Übrigen verweisen wir Patienten bereits bei dmehr

... Zudem sollten Patienten am besten eine deutliche Meinung formulieren, da diese durch das Grundgesetz geschützt ist. Wie das geht, erklären wir allen Patienten, die eine Bewertung schreiben möchten, hier: http://www.jameda.de/qualitaetssicherung/bewertungen-scmehr

OK, alles klar

Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos

Profil

Profil wird geladen …