Insgesamt 359 Ergebnisse gefunden für: "Gutscheines"
Firmenantworten 1 - 20 von insgesamt 359 Treffern
Lieber Herr Burk, vielen Dank für Ihre Bewertung. Es tut uns sehr leid, zu hören, dass Sie mit unserem Service nicht zufrieden waren. Gerne schildere ich Ihnen den Sachverhalt noch einmal, so wie es bereits die Kollegen per E-Mail getan haben: Sie haben vonmehr
Sehr geehrte Frau Eliana, eigentlich sind wir, vom Service Team der Biotics Ltd. froh, Ihnen nun auf einer öffentlichen Plattform antworten zu können. Sie haben, sehr geehrte Frau Eliana am 19.07.2012 bei der Firma Groupon GmbH einen Gutschein für die vonmehr
Hallo Verena Franz, wir verstehen, dass Sie wegen des Ablaufs des Gutscheins enttäuscht sind und bedauern, dass unser Kundenservice Sie nicht zufriedenstellen konnte. Die Gültigkeit eines Gutscheins ist sowohl direkt auf unseren Gutscheinen, als auch inmehr
...ssend, dass diese bereits wohl den Gutschein aus Kulanz in Form eines anders verwertbaren Gutscheines umtauschte, was bereits in der ersten Beschwerde von Herrn Franck erklärt wurde. In der ersten Antwort der Fahrschule vom 03.09.2014 steht deshalb auch: „Ich mehr
Sehr geehrte Kundin, es ist nicht korrekt, dass wir Ihnen keinen Grund mitgeteilt haben, warum Ihre Gutscheine nicht einlösbar sind. Am 16.02.2016 haben wir Ihnen folgende Nachricht zukommen lassen: "Hallo Sandra Korff, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Gernmehr
Sehr geehrter Herr von Spreckelsen, danke, dass Sie sich nochmals an uns wenden. Zunächst das Wichtigste: Ihr Gutschein ist seit dem 25.05.16 korrekt in unserem System vorgemerkt und wird in Kürze auf Ihrem Konto eingehen. Für die fehlerhaften Informationenmehr
Sehr geehrter Herr von Spreckelsen, zu Ihrem Punkt 1) : Der Gutschein wurde direkt beim erstmaligen Abschluss am 25.05. im System erfasst. In Ihrem Posteingang werden Sie eine Bestätigungsemail vom 25.05., 20.36 h, von CHECK24 finden in der die Einlösungmehr
Sehr geehrter posterXXL-Kunde, vielen Dank für Ihren Beitrag auf ReclaBox. In Kooperation mit Tchibo haben wir Ihnen einen Gutschein für eine Individuelle Foto-Platte (Forex) oder einen Individuellen Tischkalender (Postkartenkalender XL) angeboten. Hierfürmehr
...angeboten. Gerne möchten wir in diesem Zusammenhang auf unser Kulanzangebot bezüglich des Gutscheines zurückkommen und Ihnen mitteilen, dass der angebotene Gutschein hinsichtlich der Bedingungen keine Unterschiede zu dem Gutschein aufweist der Ihren Freunden amehr
Hi ReclaBoxler-6170835. Schade, dass Du es nicht geschafft hast, Deinen Gutschein rechtzeitig einzulösen. Grundsätzlich haben wir in jedem Fall großes Interesse daran, dass ein Gutschein eingelöst wird. Denn ein eingelöster Gutschein hat zwei wesentlichemehr
...n. Deshalb ist es uns leider nicht möglich eine Rückerstattung oder eine Verlängerung des Gutscheines vorzunehmen. Unser Kundenservice meldet sich zeitgleich auch nochmals per privater Mail bei Ihnen. Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten und wünschmehr
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht bezüglich des Tankgutscheins. Aktuell sind Gutscheine aus der Zentrale in Elmshorn sowie Gutscheine, die von den einzelnen Tankstellen ausgegeben werden, im Umlauf. Die Gutscheine, die an den HEMmehr
Guten Tag, es ist sehr schade, dass Ihr Gutschein abgelaufen ist. Bungee Jumping ist ein tolles Erlebnis und wir von Jochen Schweizer wollen Ihnen dieses selbstverständlich nicht verwähren, zumal Sie Ihren Gutschein bereits vor Ablauf eingelöst haben. Bittemehr
Guten Tag Herr Bläcker, ich verstehe Ihren Unmut und es tut mir sehr leid, dass Sie den Gutschein nicht eingelöst haben. Unsere Gutscheine, Erlebnis-Geschenkboxen und Erlebnis-Karten sind ab dem Kauf drei Jahre, bis zum jeweiligen Jahresende (31.12.) gültig.mehr
Guten Tag Herr Horsch, schade, dass Ihr Gutschein abgelaufen ist, das tut mir leid und ich verstehe Ihren Unmut. Unsere Gutscheine sind ab dem Kauf drei Jahre, bis zum jeweiligen Jahresende (31.12.) gültig. Nach dieser Frist ist eine Verlängerung desmehr
Guten Tag, ein Gutschein ist grundsätzlich drei Jahre gültig. Denn jeder allgemeine zivilrechtliche Anspruch verjährt in drei Jahren. Mit dem einem Gutschein zugrunde liegenden Anspruch (aus Kaufvertrag, Dienstvertrag, etc.) ist dies nicht anders. Gerechnetmehr
Guten Tag Herr Rudroff, ich verstehe Ihren Unmut und es tut mir sehr leid, dass Ihre Wertgutscheine schon seit drei Jahren abgelaufen sind. Ein Gutschein ist grundsätzlich drei Jahre gültig. Denn jeder allgemeine zivilrechtliche Anspruch verjährt in dreimehr
Guten Tag T. Finke, zunächst herzlichen Dank für Ihre Bestellung und Ihr Feedback. Ich bedauere sehr zu hören, dass Sie mit unserem Service nicht zufrieden sind, was natürlich nicht sein soll. Ebenfalls entschuldige ich, dass Sie telefonisch nicht sofortmehr
Guten Tag Herr Novak, vielen Dank für Ihr Feedback. Schade, dass der Gutschein nicht Ihren Erwartungen entsprochen hat. Die Orte an denen der Gutschein eingelöst werden kann, sowie die Orte, die noch verfügbar sind, können vor Kauf des Gutscheins in unseremmehr
Sehr geehrter Kunde, leider können wir Ihrer Forderung nicht entsprechen. Die Konditionen des Gutscheins sind auf der von Ihnen beschriebenen Seite http://www.lieferando.de/coupon-shop klar ersichtlich. Dort steht, dass Gutscheine nur bei Onlinezahlungmehr