Insgesamt 359 Ergebnisse gefunden für: "Gutscheins"
Firmenantworten 1 - 20 von insgesamt 359 Treffern
Lieber Herr Burk, vielen Dank für Ihre Bewertung. Es tut uns sehr leid, zu hören, dass Sie mit unserem Service nicht zufrieden waren. Gerne schildere ich Ihnen den Sachverhalt noch einmal, so wie es bereits die Kollegen per E-Mail getan haben: Sie haben vonmehr
...,90 statt 128,30 EUR“ erworben. Am 23.07.2012 schrieben Sie uns, dass die Einlösung Ihres Gutscheins nicht funktioniert. Darauf haben wir Ihnen am selben Tag geantwortet und Sie gebeten uns Ihren Gutschein per E-Mail Anhang zu senden um den Versand veranlassenmehr
Hallo Verena Franz, wir verstehen, dass Sie wegen des Ablaufs des Gutscheins enttäuscht sind und bedauern, dass unser Kundenservice Sie nicht zufriedenstellen konnte. Die Gültigkeit eines Gutscheins ist sowohl direkt auf unseren Gutscheinen, als auch in unseremehr
Herr Franck möchte unbedingt die Fahrschule in einem schlechten Licht erscheinen lassen. Dem wenig detailliert interessierten Leser wird empfohlen, gleich zum Punkt „Zum Wesentlichen“ überzugehen. Die einzig mögliche entsprechende Entgegnung, mit denmehr
Sehr geehrte Kundin, es ist nicht korrekt, dass wir Ihnen keinen Grund mitgeteilt haben, warum Ihre Gutscheine nicht einlösbar sind. Am 16.02.2016 haben wir Ihnen folgende Nachricht zukommen lassen: "Hallo Sandra Korff, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Gernmehr
...zess zur Gutscheinauszahlung von außen manchmal sehr langwierig wirkt. Die Auszahlung des Gutscheins ist an den erfolgreichen Abschluss eines Versicherungsvertrags geknüpft. Daher müssen wir mit der Auszahlung abwarten, bis wir von der Versicherung die Rückmelmehr
...eine Bestätigungsemail vom 25.05., 20.36 h, von CHECK24 finden in der die Einlösung Ihres Gutscheins samt Gutscheinnummer bestätigt wird. Seitdem haben wir Ihren Antrag mit dieser Gutscheinnummer im System zu Ihrem Punkt 2) : Am 13.07. hat eine Mitarbeiterin vmehr
... bei Tchibo im Rahmen der Gutscheinbestellung den Kauf auf Rechnung für die Bezahlung des Gutscheins gewählt. Der kostenpflichtige Gutschein und die Rechnung zum Gutschein wurden Ihnen per E-Mail zugestellt. Bei Bestellung der Fotoplatte oder des Postkarten-Timehr
Sehr geehrte Frau B., gerne möchten wir im Namen der MSC Crociere SA wie folgt Stellung nehmen: Wir bedauern sehr, dass Ihnen durch die verspätete Ankunft der MSC Divina solche Unannehmlichkeiten entstanden sind. Selbstverständlich sorgen wir bei einermehr
Hi ReclaBoxler-6170835. Schade, dass Du es nicht geschafft hast, Deinen Gutschein rechtzeitig einzulösen. Grundsätzlich haben wir in jedem Fall großes Interesse daran, dass ein Gutschein eingelöst wird. Denn ein eingelöster Gutschein hat zwei wesentlichemehr
Sehr geehrter Herr Hanisch, Vielen Dank für Ihr offenes Feedback. Es tut uns leid zu hören, dass es mit dem Gutschein nicht geklappt hat. Bestimmte Gutschein-Angebote bieten wir nur für einen begrenzten Zeitraum an. Dies ist auch immer in dem Angebot, sowiemehr
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht bezüglich des Tankgutscheins. Aktuell sind Gutscheine aus der Zentrale in Elmshorn sowie Gutscheine, die von den einzelnen Tankstellen ausgegeben werden, im Umlauf. Die Gutscheine, die an den HEM Tamehr
Guten Tag, es ist sehr schade, dass Ihr Gutschein abgelaufen ist. Bungee Jumping ist ein tolles Erlebnis und wir von Jochen Schweizer wollen Ihnen dieses selbstverständlich nicht verwähren, zumal Sie Ihren Gutschein bereits vor Ablauf eingelöst haben. Bittemehr
Guten Tag Herr Bläcker, ich verstehe Ihren Unmut und es tut mir sehr leid, dass Sie den Gutschein nicht eingelöst haben. Unsere Gutscheine, Erlebnis-Geschenkboxen und Erlebnis-Karten sind ab dem Kauf drei Jahre, bis zum jeweiligen Jahresende (31.12.) gültig.mehr
...is zum jeweiligen Jahresende (31.12.) gültig. Nach dieser Frist ist eine Verlängerung des Gutscheins nicht mehr möglich. Gerne können Sie sich mit Ihrem Gutschein-Code an feedback@jochen-schweizer.de wenden, damit wir Ihr Anliegen noch einmal gezielt bearbeitemehr
Guten Tag, ein Gutschein ist grundsätzlich drei Jahre gültig. Denn jeder allgemeine zivilrechtliche Anspruch verjährt in drei Jahren. Mit dem einem Gutschein zugrunde liegenden Anspruch (aus Kaufvertrag, Dienstvertrag, etc.) ist dies nicht anders. Gerechnetmehr
...em der Gutschein ausgestellt wurde (§§ 195, 199 BGB). Nach dieser Frist ist eine Verlängerung des Gutscheins leider nicht mehr möglich. Es tut mir leid, dass ich keine positive Antwort für Sie habe. liebe Grüße aus München Corinna aus dem Jochen Schweizer Teammehr
Guten Tag T. Finke, zunächst herzlichen Dank für Ihre Bestellung und Ihr Feedback. Ich bedauere sehr zu hören, dass Sie mit unserem Service nicht zufrieden sind, was natürlich nicht sein soll. Ebenfalls entschuldige ich, dass Sie telefonisch nicht sofortmehr
...chein eingelöst werden kann, sowie die Orte, die noch verfügbar sind, können vor Kauf des Gutscheins in unserem Webshop eingesehen werden. Fall Sie den Gutschein nicht einlösen möchte, können Sie diesen innerhalb der Gültigkeitsfrist gegen eine Umtauschpauschamehr
... geehrter Kunde, leider können wir Ihrer Forderung nicht entsprechen. Die Konditionen des Gutscheins sind auf der von Ihnen beschriebenen Seite http://www.lieferando.de/coupon-shop klar ersichtlich. Dort steht, dass Gutscheine nur bei Onlinezahlung einlösbar smehr