Berechtigte Mängel, unberechtigte Kündigung
... 1. Ihre Kündigung zum 31.08.2014 ist unwirksam. Aus meinem Altvertrag vom 17.03.1998 mit Laufzeitbeginn ab dem 01.04.2014 ergibt sich als nächste Kündigungsmöglichkeit allenfalls der 30.09.2014. Ich habe mit Ihnen seinerzeit über eine Verlängerung meines Vert...