So geht das nicht weiter.
...enden Monat einstellen wird; d) der Kunde grob vertragswidrig handelt, z. B. indem er die Messeinrichtung manipuliert oder sonst wie vertragswidrigen Gebrauch vornimmt, Verbrauchswerte wissentlich falsch zu Vertragsbeginn oder bei Ablesungsaufforderung angibt ...