Veränderte Buchung, Stornierung nicht...
... durchzuführen. Den eingeschriebenen Brief mit meiner Rückforderung an die UNISTER TRAVEL RETAIL GmbH & Co. KG habe gleichtags, am 21.12.2015, versandt. Am 22.12.2015 habe ich dann, weil ich Flüge.de nicht mehr traute, auf der Webseite der Lufthansa nachgesehe...
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RETAIL ist berechtigt, vom Leistungserbringer zurückzuerstattende Entgelte einzuziehen und ggf. mit eigenenmehr
Retail verkauft. Dort wurde ja dann nicht alles sofort "umgekrempelt". Deshalb diemehr
Retail Operating Company Deutschland GmbH hatt mir mitgeteilt, dass ihrerseits keinerlei Schadensersatzpflichtmehr