Belastung der Kreditkarte durch angeblichen...
...ch bis heute keinerlei Reaktion darauf erhalten. Die bisherige Vorgehensweise der Firma Hertz erfüllt somit durch den Einzug über die Kreditkarte den strafrechtlichen Tatbestand der ungerechtfertigten Bereicherung, wenn nicht sogar den Tatbestand des Betruges.
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Tatbestand der Beleidgung erfülle. Hier liegen eher diverse andere Tatbestände seitens Herrnmehr
Tatbestand der arglistigen Täuschung gem. BGB. Der Kunde ist nach den ergänzendenmehr
Tatbestand ist als arglistige Täuschung (§ 123, 142 BGB) zu werten welches diemehr