Blos keine Werkstattbindung
Ich hatte einen Unfallschaden an meinen PKW und hab den Schaden erst einmal im Rahmen der Kasko durch die HUK24 reparieren lassen. Da ich Werkstattbindung hatte, wurde der Schaden von der Partnerwerkstatt der HUK24 repariert. Die Partnerwerkstatt führte unter ...
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Unfallschadens aufzuklären. Ich empfehle Ihnen dazu folgende Rechtsprechung: Die Aufklärungspflicht des Händlersmehr
Unfallschaden! Hier hat das Gutachten wiederum entschieden festgestellt, dass die Schadensumme vielmehr
mit dem Unfallschaden zu tun. Das wurde ja offenbar alles fachgerecht repariert.mehr