Rechtswidriger Schuhverkauf an Kind, 10 J. alt

Deichmann
Essen

Meine Tochter (10 Jahre alt, sieht auch so aus!) kaufte sich allein bei Deichmann in Flensburg (Holm) ein Paar Schuhe.

Diese sind defekt und zu gross. Ein Umtausch soll nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten erfolgen können.

Als es darum ging von einer Minderjährigen, nicht voll geschäftsfähigem Kind - Geld einzunehmen, wurde es einfach ignoriert, daß es ein 10jähriges Mädchen ist.

Auf telefonische Nachfrage reagierte man pampig und meinte, man hätte es wohl übersehen! Das Alter. Vielleicht geschieht sowas ja oft dort.

Ich habe die Nase voll. Erstatte Anzeige breim Gewerbeaufsichtsamt.

Meine Forderung an Deichmann:

Umtausch und eine Entschuldigung

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Wenn Sie Ihrer Tochter nicht verboten haben sich Schuhe vom eigenen Geld zu kaufen, sollte hier der sogenannte "Taschengeld Paragraph" eintreten.

"Ich erstatte Anzeige. "

Ich lasse mich mal nicht mehr so umfassend aus, da meine Vorschreiber ja bereits dazu geantwortet hatten.

Zahlen Sie Ihrem Kind einfach kein Taschengeld mehr, dann kann es sich davon auch nichts kaufen. Oder schicken Sie es mal für ein paar Monate zum Austausch nach Afrika, ich hätte sogar eine Adresse für Sie.
Da gibt es keinen Deichmann, da tragen die Kinder auch oft keine Schuhe. Und vor allem: Da haben die Menschen echt andere Sorgen.