Mindeshaltbarkeitsdatum überschritten

Ich hatte vor einer Woche bei Lidl einen Hirtenkäse gekauft. Meine Frau wollte den heute

benutzen, hatte aber den Eindruck, dass er schon älter war.

Ich habe dann auf das Mindeshaltbarkeitsdatum geschaut. Da stand 1.11.2015.

Ich habe dann eine Brille aufgesetzt, und festgestellt, dass darunter noch eine Uhrzeit und

216 gedruckt stand. Die "sechs" war aber mit dem Rundbogen tiefer angesetzt als die "fünf"

in 2015. Ich bin dann zum Lidl-Markt gefahren. Die Kassiererin meinte nur, bei der 5 fehle nur ein Punkt. Das war sicher nicht so. Ich wollte kein Geldersatz und habe den Marktleiter nicht verlangt und bin dann ohne den Käse wieder nach Hause gefahren.

Bisher habe ich nie auf das Mindeshaltbarkeitsdatum geschaut. Den 10.11.16

Meine Forderung an lidl:

Keine Geldforderung

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Hallo,

Sie beschweren sich also, dass Sie ein Produkt gekauft haben, was vermutlich den Mindesthaltbarkeitsdatum weit überschritten hat.

Haben sich bei der Kassiererin beschwert, haben aber nicht nach den Marktleiter gefragt und haben sonst auch keine Ansprüche?

Dann frage ich mich, wieso man Zeit damit verbringt, eine Beschwerde zu schreiben. Es kann immer wieder mal vorkommen, dass ein Produkt nicht rechtzeitig aus dem Regal genommen wird und länger dort steht. Aus diesem Grund schaue ich immer, dass ich Produkte erwische die mindestens noch 2-3 Wochen haltbar sind in dem ich auf die Verpackung schaue.

Sollen Sie, lieber Beschwerdeführer auch in Zukunft tun, um nicht Ihr Geld und Ihre Zeit zu verschwenden und unsere auch nicht.

In diesem Sinne.