Diskriminierung

Hagen
Hallo, am 29.12.2017 sollte ich im Douglas in der Citygallerie den Hersteller Coty promoten. Zunächst waren alle freundlich, doch als ich dann zu der Schichtführerin (oder Filialleiterin) weitergeleitet wurde, widerfuhr es mir ganz anders. Ich dürfe wegen des Kopftuches nicht in Douglas promoten. Wortwörtlich, nicht drumherum geredet, einfach direkt. Sie versuchte es gut zu reden, doch sowas erniedriegendes und diskriminierendes habe ich noch nie erlebt! Ich sollte von meiner Stelle aus nicht mal Haarprodukte oder ähnliches promoten, einfach nur Parfüm und Kosmetik, also alles unverständlich. Nie wieder Douglas.
Meine Forderung an Parfümerie Douglas:

Wechsel der Filialleitung.

Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?

Nun ja, es gibt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, dass einem Arbeitgeber erlaubt, seinen Mitarbeitern das Tragen von religiösen Symbolen zu verbieten, sofern beispielsweise Kundenkontakt besteht. Hier wird sinngemäßg gesagt, dass man sein Geschlecht, sein Alter, seine Rasse, seine sexuelle Identität etc. nicht einfach ablegen kann - diese religiösen Symbole allerdings schon. Hier wurde bestätigt, dass es sich eben nicht um eine Diskriminierung handelt, sofern alle Religionen gleich behandelt werden. Und es muss in irgendeinem Regelwerk des Unternehmens festgeschrieben sein. Insofern ist es möglich, dass Sie sich zwar verständlicherweise diskriminiert fühlen, die Filialleiterin aber völlig rechtens gehandelt hat.

Meine Meinung: Bei allem Respekt -Religion ist Privatsache, die Dokumentierung zu einer Religionsgemeinschaft muss nicht in der Öffentlichkeit vollzogen werden. Schon gar nicht im Beruf. Ist es so schwer ohne die Kopfbedeckung seine Arbeit zu verrichten? Ich kann verstehen wenn ein Unternehmen so handelt. Denken sie mal darüber nach.

@Fred S.:
Was Religionsfreiheit ist und was sie bedeutet haben sie leider nicht verstanden. Das ist traurig.

Durch das untersagen einer Kopfbedeckung wird niemandes Religionsfreiheit eingeschränkt.

Es ist eher andersrum.

Religion hat ganz einfach gesagt im Arbeitsumfeld absolut nichts zu suchen.

Ich denke die Dame kennt den Unterschied zwischen Religionsfreiheit und Dokumention zur Religion nicht und kann das nicht unterscheiden. Keiner hat etwas gegen die Religionsfreiheit, aber mit den Kopftüchern auf dem Kopf rumlaufen hat etwas mit der Unterwerfung unter das männliche Patriachat zu tun. Im Koran steht nämlich nichts von Kopftuchzwang, das ist auf dem Mist der "edlen" Herren dort gewachsen. Aber diese Diskussion hat nichts mehr mit der eigentlichen Beschwerde zu tun. Beenden wir es!

@Marcel_B:
Zur Religionsfreiheit gehört selbstverständlich auch, dass ich mich öffentlich zu meiner Religion bekennen kann. Dazu gehört auch das Tragen und Zeigen religiöser Symbole, bei Muslima halt ggf. ein Kopftuch, bei Christen vielleicht ein Kreuz, bei Sikhs ein Turban usw.

Aber die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit ist nur ein Abwehrrecht gegen den Staat. Die Religionsfreiheit gilt nicht bei privaten Vertragsverhältnissen.

Die Dame kann sich hier also nicht auf das Grundgesetz berufen, da Douglas keine Behörde ist und es sich um eine privatwirtschaftliche Angelegenheit handelt. Gleichwohl könnten Bestimmungen aus dem AGG greifen. Um das zu klären, sollte entsprechend rechtskundige Hilfe in Anspruch genommen werden.

Abschließend noch meine Meinung: Es muss einem nichtstaatlichen Auftraggeber (hier also wohl Douglas) in einer freien Gesellschaft überlassen bleiben, sich auszusuchen, wem er einen Auftrag erteilt oder wen er anstellt. Das nennt man Vertragsfreiheit. Genauso bleibt es jedem potentiellen Kunden überlassen, ob er bei Douglas einkauft oder nicht.

Ich persönlich hätte absolut nichts dagegen, mich bei Parfüm- oder Kosmetikfragen von einer Dame mit Kopftuch beraten zu lassen. Die Religion der Dame wäre mir generell vollkommen egal, sie geht mich schlicht nichts an. Andererseits muss Douglas selbst entscheiden, mit wem das Unternehmen zusammenarbeiten möchte oder eben nicht.

Ich finde es deshalb richtig, dass die Dame sich hier beschwert und ihr Erlebnis teilt. Ob und welche Konsequenzen ggf. Douglas daraus ziehen wird, ist deren Sache.

Eine Beschwerde ist daher komplett ungerechtfertigt weil jetzt versucht wird anderen leuten Religion aufzuwingen.
und hier muss eine rote linie gezogen werden.

Wer sich selbst religiöse zwänge auferlegt kann nicht von anderen erwarten sich an diese anzupassen. Ausgrenzen tut sich derjenige selbst, aber die schuld wird anderen gegeben.

und hier muss der gesellschaft lernen das es völlig ok ist einem solchen verhalten gegenüber keine toleranz zu haben.

@Beschwerdeführerin: wenn es Ihnen nicht passt, steht Ihnen der Rechtsweg offen!

@alle Anderen: Leute, bald ist Silvester. Warum schlagt ihr euch kurz vorher noch die Köppe ein? Lohnt echt nicht.

Langsam kommt es mir zu den Ohren heraus und ich kann es nicht mehr hören. Arbeite selber im Einzelhandel und darf dort natürlich auch nicht mit einem Kopftuch oder aufgesetzter Kapuze arbeiten. Auch eine Sonnenbrille auf den Kopf gezogen, Stirnband oder ähnliches ist nicht gestattet. Warum wohl, als Verkäufer muss man sich eben den Gepflogenheiten des Geschäftes anpassen. Ich kann ja im Discounter oder sonstwo auch nicht mit kurzer Hose und Tanktop herumlaufen oder mich wie ein Paradiesvogel aufbrezeln. Und in einer Bankfilale erwarte ich ja auch einen vernünftigen und angepassten Kleidungsstil und keine Mitarbeiter in Jogginghosen.

Es wäre vieles einfacher, wenn manche Menschen einfach mal ihren gesunden Menschenverstand einschalten würden. Ein Gechäft repräsentiert ein gewisses Image, genauso wie eine Bank oder auch eine Arztpraxis. In einem Imbiss oder in einem Restaurant sind ja auch keine offen getragenen Haare erwünscht und müssen Hygienevorschriften eingehalten werden. In der Apotheke erwartet man eine Person im Kittel usw

Jeder Beruf hat nun einmal seine Besonderheiten und ggf auch Kleidungsvorschriften. Die Mitarbeiter sollen sich neutral kleiden und nicht aus der Rolle fallen, sonst wirkt das Unternehmen unseriös.

Wenn man das nicht akzeptieren kann, dann darf man in diesem Beruf schlicht und einfach nicht arbeiten. Dann muss man sich halt was suchen, wo der Kleidungsstil egal ist, religiöse Symbole keine Rolle spielen usw

Nennt sich auch Anpassung ans Umfeld. Was würde wohl passieren, wenn ich als Frau in einem Land leben und dort arbeiten würde, und mich nicht an die Sitten, Gebräuche und Erwartungen der Kunden, Gäste, Patienten und meinem Arbeitgeber halten oder anpassen würde? Wenn ich bspw in einem Geschäft bauchfrei, mit tiefem Ausschnitt, Minirock, offenen Haaren etc arbeiten würde, während alle anderen dort Kopftuch tragen und nur hochgeschlossenes tragen würden? Ich würde dort nicht arbeiten können.

Passt euch endlich an die Sitten und Gebräuche hier an und unterstellt keine Diskriminierung, wo keine ist. In jeder Branche gibt es nun mal Vorschriften und das ist gut und richtig so. Da macht das Kopftuch keine Ausnahme.

Demnächst werde ich mich auch mal im Bikini in einer Arztpraxis bewerben und Diskriminierung schreien, weil man mich nicht einstellen will.

@C. Less: nicht vergessen dein Bikinifoto zu posten, ja?

Einfach mal als schöner vergleich.

Neben der Religionsfreiheit haben wir auch Meinungsfreiheit.

Wer hier würde es auch als diskriminierend empfinden wenn es einem Mitarbeiter untersagt wird auf der Arbeit sein NPD T-shirt zu tragen?

Wahrscheinlich keiner hier.

Das Prinzip ist aber exakt das gleiche.

@Marcel_B:
Ja, es stimmt. Meinungs- und Religionsfreiheit sind eng miteinander verwandt. Und ebenso richtig ist es, dass ich beides habe. aber mein Gegenüber eben auch. Deshalb steht es meinem Gegenüber eben auch frei, meine Meinung oder Religion abzulehnen und entsprechend nicht mit mir zu reden, handeln, Verträge einzugehen oder mich anzustellen.

Zurück zur Beschwerde: Ich denke alle Kommentatoren hier sind sich einig, dass die Dame kein grundsätzliches Anrecht darauf hat, von Douglas angestellt oder beauftragt zu werden. Wenn man von eventuellen speziellen Regelungen des AGG absieht (die hier ggf. greifen könnten), ist dem auch so.

Aber natürlich steht es der Dame frei, diese Behandlung durch Douglas öffentlich zu machen und sich zu beschweren. Dafür gibt es dieses Portal ja. Und als Kunde kann ich, wenn ich diesen Vorfall kenne, selbst entscheiden, ob ich weiter Kunde bei Douglas bleibe oder werde oder aber die Geschäfte eher meide.

Nein, die Beschwerde zeugt jedenfalls von extremer kleingeistigkeit.

Hier wird versucht anderen die eigene Religion aufzuzwingen mit falschen Anschuldigigungen.

Douglas hat sich hier für nichts zu rechtfertigen.

Die Dame grenzt sich hier selbst aus und klagt andere dafür an.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst