Beschwerde

Stuttgart

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am 22.02.2012 bei Schuh Grau mir Echt-Lederschuhe (Mokassins Damen) für € 49,95 gekauft. Die Schuhe habe ich zum ersten Mal vor drei Wochen angezogen. Die Schuhe sind gleich kaputt gegangen:

-> Loch einfach oben

-> Leder zieht sich an den Nähten auseinander

Der Chef von Schuhe Grau Herr Garu will meine Reklamation nicht anerkennen. Der sagt, meine Füße seien zu breit. Das stimmt aber nicht. Ich bin eine schlanke Frau und ich hatte noch nie breite Füße. Ich kaufe Schuhe bei diesem Geschäft seit ca. 10 Jahren, so was ist noch nicht vorgekommen.

Herr Grau war am Telefon sehr unfreundlich und wollte gar nicht hören, was ich ihm gesagt habe. Man hatte den Eindruck bekommen, dass er nur verkaufen will und wenn es um die Reklamation geht, dann interessiert es ihn nicht. Egal ob man Stammkunde ist oder nicht.

Meine Forderung an Schuh-Grau:

Kaufpreiserstattung

Antwort auf die Beschwerde vom 21.05.2012
Schuh-Grau GmbH & Co. KG

Abteilung: Geschäftsleitung

20.06.2012 | 13:05 Uhr

Guten Tag den Damen und Herren,

mein Name ist Wolfram Grau, von der Firma Schuh-Grau in Stuttgart. Sämtliche Versuche, direkt zu antworten schlugen fehl, deshalb diese Mail. Die Beschwerde(n) von Frau Olga Turpak richten sich gegen mich. Meine Stellungnahme zu dieser Angelegenheit ist Folgende: Besagte Schuhe müssen, im Gegensatz zu Frau Turpaks Aussage zu eng gewesen sein, denn sonst wären sie ja nicht ausgerissen.

Nun gilt es zu differenzieren, ob ein Schuhbeim Kauf passt, soll heißen, das Volumen des Schuhs richtig und somit entsprechendseines Zuschnitts ausgenutzt wird, oder ob man, weil die faktisch richtige Größe zu engist, man zur nächst größeren Nummer greift, bzw. weil vielleicht nicht vorhanden, es aberdieses Modell sein muss, einen Kauf nach dem Kopf und nicht nach dem Fuß tätigt. Ganz genau dieser Fall begegnet uns, damit meine ich alle Mitbewerber, recht regelmäßig. Wie nun die Konkurrenz in solchen Fällen vorgeht, entzieht sich meiner Kenntnis und ist im vorliegenden Fall auch nicht relevant.

Ich, bzw. wir als Firma, halten uns an dasVerursacherprinzip und wälzen nicht auf den Hersteller ab, ebenso wollen auch wir dieseZeche nicht bezahlen, weil unsere Verkaufskräfte angehalten sind, eben jener Problematik (nachfolgend die Erläuterung), bereits im Verkaufsgespräch vorzubeugen. Erläuterung: Wird beim Kauf, weil in der eigentlich richtigen Größe zu eng, der Schuh in der nächst, oder gar übernächst großen Nummer gekauft, ist der Fall, wie er hier vorliegt, quasivorprogrammiert. Die Anatomie des Fußes stimmt mit der des Schuhs nicht überein. Sobald sich nun das Leder auch nur geringfügig ausdehnt, wird der Fuß weiter nach vornim Schuh rutschen und gelangt dann, weil der Schuh sich zur Spitze hin einfach verjüngt, mit seiner eigenen breitesten Stelle, an eine im Schuh bereits schmaler gewordene Positionund als Resultat ergibt sich dann das, was meiner fachlichen Meinung nach hier passierte.

Zum Vorwurf der Unfreundlichkeit sei nur soviel gesagt, dass Frau Turpak meinen Argumentenentweder nicht folgen konnte, vermutlich aber wohl nicht wollte und Ihre Rechte sowohl sehrlautstark, als auch nicht besonders kompetent, einzuforden versuchte und jegliche Form vonErklärung ganz einfach abblockte. Ich bin mir im Klaren darüber, dass ich mir diesen und sicher weiteren Ärger ersparen könnte, wenn Frau Turpak Ihren Willen bekäme, das jedoch wäre einfach nicht gerecht, weil hiereben keine Reklamation vorliegt, die die Anlastung an den Hersteller rechtfertigen würde, wie auch kein Beratungsfehler, der uns in die Pflicht rufen würde. Jegliche Beurteilung über Frau Turpaks Vorgehensweise will ich mir hier ersparen.

Wolfram Grau

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Dankeschön, aber was macht wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat? Mit dem Verkäufer kann man gar nicht reden. Er akzeptiert die Reklamation nicht:-(( (

Vielleicht sollten Sie den Verkäufer über seine Rechte aufklären. Wir haben in Deutschland eine gesetzliche Gewährleistung. In den ersten 6 MOnaten dieser Gewährleistung muss der Verkäufer Ihnen beweisen, dass der Mangel nicht schon seit Herstellung vorlag. Kann er das nicht, dann muss er Nacherfüllen oder Sie können vom Kaufvertrag zutreten.
Nach den 6 MOnaten dreht sich diese Beweislast um.

Meint er also, dass er das beweisen könnte, dann können Sie ihm ja sagen, dass Sie das Ganze jetzt Ihrem Anwalt übergeben und er somit, wenn er es nicht beweisen kann, nicht nur den Kaufpreis erstatten muss, sondern auch ncoh die Anwaltskosten zu begleichen hat.

Mal sehen wie er dann reagiert.

Ansonsten erkundigen Sie sich mal bei der Verbraucherzentrale.

Danke Danke, mal sehen was rauskommt.

Leider meldet sich niemand von Schuh-Grau:-(( (

Wie es mir empfohlen wurde, habe ich eine schriftliche Beschwerde an Schuh-Grau geschrieben. Es sind fast zwei Wochen vergangen und niemand hat sich gemeldet. :-(
Was soll ich noch machen?

Hier klingt die wahre Kompetenz durch!
Danke

"Ich bin eine schlanke Frau und ich hatte noch nie breite Füße"

- schlank zu sein UND breite Füße zu haben, ist kein Widerspruch!

Auch schlanke Menschen können breite Füße und z. B. Senk-, Spreiz-, Knick- und Plattfüße haben!

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst

Super Antwort der Firma, endlich mal jemand, der sich das nicht gefallen lässt.