Habe am 05.07.2014 ein paar Schuhe beim Deichmann in Koblenz gekauft. Wollte sie heute reklamieren weil sich beim rechten Schuh der Absatz löst, was meiner Meinung nach 2 Monaten noch nicht passieren darf.
Die Verkäuferin rief den Chef an, der in einer anderen Filiale war und sagte ich solle sie doch zum Schuhmacher bringen. Die Antwort war für mich eine Frechheit gewesen. Müsste der Deichmann die Schuhe zurück nehmen, waren ja noch nicht mal 2 Monate alt.
Meine Forderung an Deichmann:
Umtausch oder Geld zurück
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Auch für Schuhe gilt die 6 monatige Garantie. Allerdings haben Sie zunächst nur Anspruch auf Reparatur.
Vorausgesetzt natürlich, Sie haben den Kaufbeleg noch.
@Dorfschlumpf - zum wiederholten Male: Der Kunde hat die Wahl was Reparatur bzw. Ersatz angeht (Deichmann - Schuhe - Ersatz keine besondere Härte für den Händler). Einen Kaufbeleg bräuchte man auch nicht zwingend, nur einen Zeugen.
@F. M. - ´mal wieder OHNE WORTE!
Es geht ja nicht darum, ob die Reparatur billiger ist - was vielleicht auch zu bezweifeln wäre im Verhältnis zum Wert des Schuhes (bei preiswerten Schuhen). Ich sehe hier auch keine unverhältnismäßigen Kosten die Deichmann durch den Ersatz der Schuhe entstehen. Ein reparierter Schuh ist nicht mehr "neuwertig"! Zudem ist es frech von Deichmann den Käufer aufzufordern, den Schuh zum Schuster zu bringen.
Man sollte hier praxisbezogen denken.