Insgesamt 49 Ergebnisse gefunden für: "Grundgesetz"

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Firmenantworten 1 - 3 von insgesamt 5 Treffern

...h einmal versuchen. Bei Bewertungen geht es um subjektive Meinungen. Diese sind durch das Grundgesetz geschützt und dürfen öffentlich geäußert werden (so fern nicht beleidigend, aber das ist ja sowieso klar). Nicht erlaubt ist es dagegen, über jemanden eine Bemehr

...iehe z. B. in diesem Video: https://www.jameda.de/hilfe/videos/bewertungen-schreiben/ Das Grundgesetz schützt die freie Meinungsäußerung. Aus diesem Grund sind diese auch auf jameda zulässig, selbst dann, wenn ein Arzt anderer Meinung ist. Anders verhält es simehr

...doch nicht ausreichend belegen. Anders verhält es sich mit Meinungsäußerungen, welche vom Grundgesetz geschützt werden. Daher hilft es nicht unbedingt, eine Bewertung "sachlich richtig" zu formulieren. Manchmal ist es einfacher, die Bewertung subjektiv zu schrmehr

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Kommentare 1 - 3 von insgesamt 31 Treffern

R
ReclaBoxler-7222003

Grundgesetz verstoßen, ist - mit Verlaub - schlicht Unfug. Jede (-r), die / der durchmehr

PO
Peer Oscziewycz

Grundgesetz verstoßen, da dieses ausschließlich den Staat als solchen und seine Organemehr

R
ReclaBox-Benutzer

grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit ist nur ein Abwehrrecht gegen den Staat. Die Religionsfreiheitmehr

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