Sanitätsh. Festerling: willkürlicher...
Bezug von kurzzeitig genutzten medizinischen Hilfsmitteln über das Sanitätshaus Festerling in Bielefeld: bei der Bestellung gab der Mitarbeiter an, dass bei der Abholung die gesetzl. Zuzahlung für die Krankenversicherung entrichtet werden müsste. Reklamationsg...