Änderung der AGBs
Ich kann die einseitige Änderung der AGB nicht anerkennen, bei Vertragsabschluss war sie auf sechs Wochen im Vertrag und auf einmal still und leise verlängert worden. Hier dazu ein Urteil des BGH BGH, Urteil vom 11.10.2007, Az. III ZR 63/07 § § BGB...