Horrorscenario, die Hark Rechtsabteilung
...die Fa. Hark entschieden. Unser Problem zu diesem Zeitpunkt war das noch nicht vorhandene Grundstück. Es wurde von einem örtlichen Wasserversorger zum Höchstgebot veräußert. Die Grundstücksausschreibung ließ auch keine Unwägbarkeiten vermuten, so dass wir hier...