Wettbewerbswidriges Verhalten durch nicht...
... (Quelle www.webshoprecht.de): LG Koblenz v. 07.02.2006: "Nach § 5 Abs. 5 UWG ist es irreführend, für eine Ware zu werben, die unter Berücksichtigung der Art der Ware sowie der Gestaltung und Verbreitung der Werbung nicht in angemessener Menge zur Befried...
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irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben. Eine Irreführung liegt insbesondere dannmehr
irreführend hin. Mir ist schon klar, dass Sie sich hier absichtlich dummmehr
irreführend. Zahlen Sie nicht! Bleiben Sie stur! Lassen Sie sich nicht vonmehr