Umtausch eines nach dem Auspacken defekten...
...olgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, (1) nach § 439 Nacherfüllung verlangen, BGB § 439 Nacherfüllung (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung „nach seiner Wahl“ die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreie...