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Kommentare 1 - 20 von insgesamt 104 Treffern
Passagiere und zusätzlich mindestens 6 Passagiere mutwillig ihren Flug "verpassen" lassen (inklmehr
Passagier und der Airline. Der Passagier hätte sich im vorliegenden Sachverhalt einmehr
Passagiere die Anweisungen des Personals ignorieren. In Ihrem Fall haben die Passagieremehr
Passagiere. Es spielt dabei absolut keine Rolle, welcher Nationalität die Passagiere angehörenmehr
Passagiere eingestiegen sind oder weil die noch fehlenden Passagiere trotz 5maliger Durchsagemehr
Passagier. Offenbar kam es zu einer Nichtbeförderung. Hier hat der Passagier Anspruchmehr
Passagier 'EUR 400,- als Ausgleichsleistung gem. der 'Europ. Fluggastrechteverordnung', der VO (EG) 261/2004mehr
Passagier 'EUR 250,- als Ausgleichsleistung gem. der 'Europ. Fluggastrechteverordnung', der VO (EG) 261/2004mehr
Passagier auch sein mögen - der Fall ist dennoch an juristischen Maßstäben zu messenmehr
Passagier gefordert wird. Gem. der VO (EG) 261/2004, deer sogen. 'europ. Fluggastrechteverordnungmehr
Passagiere dazu "erziehen", ohne Gepäck zu reisen. Damit hat er auch Trolleysmehr
Passagier an seinen Platz zu bringen. Ein "Ausflippen" findet ausschließlich seitens diversermehr
PASSAGIER; WILL SICH AUF DEN BEZAHLTEN, RESERVIERTEN PLATZ VON MEINER MUTTER SETZENmehr
Passagier unangenehm sind. Eine solche Verspätung liegt oft nicht im Verantwortungsbereich vonmehr
Passagiere ausgerufen werden. ..Nur im "Terminalbereich", wenn es eben darum geht, daßmehr
Passagiere kommen, viel Gepäck geladen ist und das Wetter auf der Streckemehr
Passagier hier entfernungsabhängig EUR 250,- als pauschaler Schadenersatz zu. Näheres dazu: http://www.fluggastrecht.blogspot.demehr
Passagier fordert hier wegen der Verspätung die Erstattung des Ticketpreises. Dieses istmehr
Passagier hat nur die Möglichkeit zu akzeptieren oder eine Airline zu wählenmehr
Passagier zustehende nicht gewährten Mahlzeiten zu erhalen, muß der Passagier dies in geeignetermehr