Ungerechtfertigte Forderung m. vorsätzlich...
...in der Ermittlung des Rechnungsbetrages sind mit meiner Korrektur bewiesen (falsche Zählerschätzung, nicht Berücksichtigung der Zählereingabe durch den Kunden und unangekündigte unbillige Preisanpassungen). Hieraus ergibt sich eine Überzahlung und keine Forder...