Unberechtigte Mahngebühren, E.ON reagiert nicht
Für eine Ferienwohnung hatte ich zwei Verträge, Normalstrom und Heizstrom. Mitte 2011 Wechsel zu einem anderen Stromanbieter für Normalstrom. Hat problemlos geklappt. Mit Schreiben vom 11.4.2011 hatte ich bei E.On meine Stromversorgung Heizung A (Nachtstrom) g...