Insgesamt 16 Ergebnisse gefunden für: "Goldgas"
Firmenantworten 1 - 16 von insgesamt 16 Treffern
Da die Netzbetreiber oft lange brauchen, um den Zählerstand an goldgas zu melden, können die Schlussrechnungen leider etwas dauern. Auch wenn die Kunden den Zählerstand zeitnah an goldgas senden, müssen wir immer noch auf den Zählerstand des Netzbetreibers warmehr
...erhältnis wurde vom Kunden fristgerecht zum 30.09.2011 gekündigt. Am 15.12.2011 wurde von goldgas auf Grundlage des vom Kunden gemeldeten und vom Netzbetreiber verifizierten Zählerstandes schlussgerechnet. Da nach Meinung des Kunden der Anfangs-Zählerbestand nmehr
Sehr geehrter Kunde, Goldgas hat Ihre Kündigung am 04.02.2012 zum 31.03.2012 abgelehnt, da Sie auf unser Preiserhöhungsschreiben aus 2011 für das Jahr 2012 nicht reagiert haben. Aus diesem Grund, hat sich der aktuelle Vertrag um ein weiteres Jahr für 2012 automehr
...es seit Beginn unserer Belieferung von Endkunden (Februar 2009) die einzige Beschwerde zu goldgas in der ReclaBox zu sein scheint und nun schon 315 Tage "alt" ist, steht einer Löschung sicher nicht mehr im Wege, oder? Besten Dank Emanuel Zehetbauer goldgas SL mehr
Sehr geehrte Damen und Herren, wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass goldgas heute, 23.09.2011, das Guthaben an den Kunden überwiesen hat. Für die Schlussrechnung eines Kunden werden immer auch die Daten des Netzbetreibers eingeholt, was leider manchmmehr
... geprüfte Zählerdaten angewiesen, um eine korrekt Schlussrechnung erstellen zu können. Da goldgas aber nicht selbst Netzbetreiber ist und wir immer auf die Netze der örtlichen Grundversorger zurückgreifen müssen - sonst käme das Gas nicht bei Ihnen an - bedienmehr
..., möchten aber wie folgt dazu Stellung nehmen. Wir bieten unseren Kunden mit den aktuellen Verträgen flexible Laufzeiten und faire Preise an. Die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen Ihr goldgas Serviceteammehr
...in unserem Telefonat mitteilen konnten. Wir bedauern diesen Vorgang sehr, würden uns aber freuen, wenn Sie uns diese Angelegenheit nachsehen und wir Sie vielleicht schon bald wieder als Kunden von goldgas begrüßen dürfen. Mit freundlichen Grüßen Thomas Sergeevmehr
...g zum 31.10.2011 die Abschlagszahlung zum 31.10.2011 entfällt. Deshalb ist auf dem neuen Abschlagspaln auch kein Abschlag für Oktober vermerkt. Wir entschuldigen uns für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten. Mit freundlichen Grüßen Ihr goldgas-Serviceteammehr
Sehr geehrte Frau Eisold, die Rechnung wurde nun gemäß der Zählerstandsangabe korrigiert und Ihnen per Mail zugesandt. Hiermit sollte nun beidseitig Zufriedenheit einkehren. Mit freundlichen Grüße Ihr goldgas-Serviceteammehr
...nd unbürokratisch in Ihrem Sinne zu reagieren. Die Guthabenauszahlung wurde gestern noch veranlasst. Wir entschuldigen uns für dieses Versehen und danken Ihnen für das Vertrauen, das Sie uns in der Vergangenheit entgegengebracht haben. Ihr goldgas Service Teammehr
...Wir bedanken uns für Ihr Feedback, da es weitere Verbesserungen ermöglicht. Auch wenn die Beschwerde bereits in Ihrem Sinne gelöst wurde, möchten wir uns bei Ihnen für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen, Ihr goldgas Teammehr
...Wir bedanken uns für Ihr Feedback, da es weitere Verbesserungen ermöglicht. Auch wenn die Beschwerde bereits in Ihrem Sinne gelöst wurde, möchten wir uns bei Ihnen für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen, Ihr goldgas Teammehr
...zu sehen sein. Ihre Mail vom 26.06.2012 an uns wurde heute Morgen beantwortet; hier gab es also leider eine zeitliche Überschneidung. Wir bedanken uns für die bis zur Auszahlungsthematik reibungslose Geschäftsbeziehung. Mit freundlichen Grüßen Ihr Goldgas-Teammehr
Sehr geehrte Frau Kahrmann, wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben und können durchaus verstehen, dass Sie verwundert bzw. verärgert sind, dass Sie bis heute keine Jahresrechnung von uns erhalten haben. Wir stehen bereits seit September mit dem zuständigemmehr
Sehr geehrter Herr Bredack, wir können sehr gut nachvollziehen, dass Sie verärgert sind. Wir möchten uns auch ausdrücklich für die bereits entstandenen Unannehmlichkeiten bei Ihnen entschuldigen. Es ist nicht in unserem Sinne einen Wechsel zu uns unnötig inmehr