Stromio verstößt gegen § 5 Abs. 2 StromGVV
In § 5 Abs. 2 StromGVV heißt es: „Änderungen der Allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Der...