Unvollständige Darstellung in Pressemitteilung...
...dung." zu Ihren (alten) AGBs hätten Sie längst herbeiführen können. Ebenso falsch ist die Darstellung ". Vielmehr stellt sich die Schlichtungsempfehlung in Kenntnis der Rechtsprechung bewusst gegen dieselbe." Die Schlichtungsstelle kennt die aktuelle Rechtspre...