Insgesamt 16 Ergebnisse gefunden für: "Jahresendabrechnung"

Firmenantworten 1 - 16 von insgesamt 16 Treffern

Sehr geehrte Frau Strelow, zu Ihrem Anliegen teilen wir Ihnen mit, dass wir Ihre Jahresendabrechnung RNG-STR-01488916 am 28.07.2017 per Post und am 09.08.2017 per E-Mail an Sie versandt haben. Warum Ihnen die Rechnung weder per Post noch per E-Mail zugestellt mehr

... darauf geleistete Zahlung in Höhe von 70,00 € (für die offenen Abschläge) wurden mit der Jahresendabrechnung, welche ebenfalls Anfang Mai erstellt wurde, verrechnet. Ihre Zahlung im Juni wurde dann anteilig mit dem noch offenen Rest aus der Endabrechnung und mehr

...chten vorab unser Bedauern über Ihre Unzufriedenheit zum Ausdruck bringen. Wir haben Ihre Jahresendabrechnung nochmals überprüft. Die genauen Zählerstände finden sich auf Seite 3 Ihrer Abrechnung. Auch uns sind die erhöhten Verbrauchszahlen aufgefallen. Wir hamehr

... genommen und Ihren Fall nochmals geprüft. Wir haben Ihnen am 29.01.2016 eine korrigierte Jahresendabrechnung zukommen lassen und das hieraus resultierende Guthaben in Höhe von 124,76 € umgehend ausgezahlt. Zudem haben wir Ihren Abschlag, Ihrem durchschnittlicmehr

...geachtet möchten wir uns aber ausdrücklich für die Unstimmigkeiten bei der Berechnung der Jahresendabrechnung entschuldigen. Wir können den Eingang sämtlicher Zahlungen bestätigen und derzeit sind keinerlei Forderungen offen. Die Sperrgebühren haben wir entsprmehr

...darauf beruhende Unannehmlichkeiten möchten wir uns entschuldigen. Wir haben nunmehr eine Jahresendabrechnung erstellt. Die aufgrund der Umstellung entstandenen Rücklastschrift- und Mahngebühren haben wir storniert. Wir können Ihnen außerdem bestätigen, dass smehr

...in realistische Bemessung der Abschläge ist auch in Ihrem Sinne, um Nachzahlungen bei der Jahresendabrechnung zu vermeiden. Bei den Verbrauchswerten handelt es sich ohnehin nicht um eine verbindliche vertragliche Regelung, sondern lediglich um eine Bemessungsgmehr

...ge. Wir haben den Sachverhalt überprüft und teilen Ihnen mit, dass die von Ihnen monierte Jahresendabrechnung korrekt ist. Grundsätzlich hat der Kunde einen Anspruch auf eine Jahresabschlussrechnung zum bestimmten Turnustermin. Diesen Termin bestimmt der Netzbmehr

...hre Anfrage. Wir haben Ihre Beschwerde mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Wir haben Ihre Jahresendabrechnung erneut überprüft und stellen fest, dass diese korrekt ist. Dazu im Einzelnen: Aufgrund der Tatsache, dass Sie den Abschlag für Dezember 2015 zweimal umehr

...e Nachricht. Nach interner Prüfung teilen wir Ihnen gerne mit, dass Ihnen eine neuerliche Jahresendabrechnung zugestellt wird. Natürlich wird Ihnen das Guthaben, sowie der Ihnen zustehende Neukundenbonusbetrag überwiesen. Die entstandenen Irritationen bitten wmehr

... Nachricht. Nach interner Prüfung teilen wir Ihnen gerne mit, dass Ihnen eine korrigierte Jahresendabrechnung zugestellt wird. Gleichwohl wird Ihnen das Guthaben, sowie der zustehende Neukundenbonusbetrag auf das uns bekannte Bankkonto überwiesen. Die entstandmehr

Sehr geehrter Herr Buchmüller, vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Jahresendabrechnung wurde im Bezug auf die von Ihnen genannten Mängel geprüft und entsprechende Korrektur vorgenommen. Die neuerliche Abrechnung geht Ihnen wie gewohnt auf dem Postweg zu. Die vmehr

...n Dank für Ihre Nachricht. Gerne informieren wir Sie über die Korrektur und Versand Ihrer Jahresendabrechnung. Die Auszahlung des daraus resultierenden Guthabens, sowie Neukundenbonus haben wir gerne für Sie veranlasst. Haben Sie diesbezüglich Fragen? Kommen Smehr

...rau Börner, bezugnehmend auf Ihre Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass Ihr Guthaben aus der Jahresendabrechnung AFT-VOX-00167296 am 08.08.2017 zur Auszahlung auf Ihre bei uns hinterlegte Bankverbindung angewiesen wird. Für entstandene Unannehmlichkeiten bitten wmehr

...hr geehrte Frau Fiedler, bezüglich Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass wir eine neue Jahresendabrechnung erstellt haben, in der der Bonus in Höhe von 50 EUR berücksichtigt wurde. Diese geht Ihnen in den nächsten Tagen auf dem Postweg zu. Das Guthaben von mehr

... leider nicht möglich. Etwaige Überzahlungen werden selbstverständlich mit Ihrer nächsten Jahresendabrechnung verrechnet. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir Sie in aller Form um Entschuldigung und hoffen, Ihr Anliegen nunmehr zu Ihrer Zufriedenmehr

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