Inhalt beschädigt beim Empfänger angekommen
...esen, dieser besagt jedoch folgendes: Handelsgesetzbuch § 438 Schadensanzeige (1) Ist ein Verlust oder eine Beschädigung des Gutes äußerlich erkennbar und zeigt der Empfänger oder der Absender dem Frachtführer Verlust oder Beschädigung nicht spätestens bei Abl...